___ Gruppe waren arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen, sodass sie auch von der Beschuldigten zu erbringen waren, sofern es um ihren Aufgabenbereich "Verkauf von Eisenerzkonzentrat im Nordosten Chinas" ging (zumal AM.________ als CEO der B.a.________AG gemäss deren unbestrittenen Darlegungen [HD 2/2/9 Rz. 15 f.] offensichtlich auch in diese Geschäfte involviert war).