Eisenerzkonzentrat zum Preis zwischen USD 52.50 und 140.50/dmt) konnte die Beschuldigte des Weiteren über nicht unerhebliche Vermögenswerte der B.a.________AG entscheiden; bei diesem Entscheid war sie nicht weisungsgebunden. Zudem oblagen ihr die Sicherstellung und Kontrolle der Vertragsausführung und -erfüllung. Bei diesen Tätigkeiten nach der eigentlichen Vertragsunterzeichnung war sie selbständig und lediglich zum Bericht verpflichtet.