_ nicht hervor. Angesichts ihrer uneingeschränkten Kompetenz in Bezug auf die konkreten Verkaufsmengen (bereits der insoweit unstreitige Anklagevorwurf umfasst ein Verkaufsvolumen von 2'479'000.00 dmt bzw. eine tatsächliche Liefermenge von 1'868'139.48 dmt Seite 70/123