("up to management approval"), d.h. die Preise, die Menge und die Qualität der Ware mit den Kunden vereinbart und die Verträge weitgehend selbständig vorbereitet habe sowie das Einverständnis ihrer Vorgesetzten erst am Ende für die Unterzeichnung der Verträge (beim "effektiven Verkauf") habe einholen müssen (D 22/1/8 ff.). Zwar hätten er und die Beschuldigte vor Vertragsverhandlungen jeweils den "estimated sale price" (erwarteter Verkaufspreis) besprochen (D 22/1/23 Ziff. 89), aber auch daraus ergibt sich keine solch enge Absprache.