am Ende habe sie immer sein Einverständnis einholen müssen, aber alle Verhandlungen über die Preisfixierung selbst geführt. Es hätte auch sein können, dass er dem Verhandlungsergebnis der Beschuldigten nicht zugestimmt habe; das sei ein Arbeitsprozess. Bei der Mengen- und Lieferzeitfixierung habe sie die volle Kompetenz gehabt, nicht aber bei der Kreditierung.