Kompetenzen. Die Beschuldigte war direkt dem CEO bzw. AM.________ betreffend den Verkauf von Eisenerz, AA.________ für den Verkauf von Kohle und AO.________ unterstellt (D 20/1/5-10, 20/1/85-90, 22/1/7 Ziff. 24, SG GD 6/1/5/1 Beilage 1 und 2). Die direkte Unterstellung unter den CEO bzw. Mitglieder des Verwaltungsrates (vgl. D 20/1/3-4) spricht für eine hohe Position der Beschuldigten im Unternehmen. Dies ergibt sich auch aus den eigenen Darlegungen der Beschuldigten sowie jenen der Verteidigung, wonach sie in den Jahren 2010 bis 2015 die einzige Traderin für den chinesischen Eisenerz-Markt gewesen sei (SG GD 9/1/1/1 S. 6;