2.1.1 Die Beschuldigte war ab dem 1. September 2010 mit einem Gehalt von CHF 108'000.00 (zumindest ab Januar 2011 [D 20/1/91]) bzw. CHF 121'740.00 zzgl. einem performanceabhängigen Provisionsanspruch von CHF 4'565.00 pro Quartal (ab Januar 2012 [D 20/1/92]) als Sales Manager bei der B.a.________AG angestellt und in dieser Funktion dem CEO unterstellt (D 20/1/5-10, 20/1/85-90). Davor war die Beschuldigte ab dem 1. November 2008 in gleicher Funktion bei der Schwestergesellschaft B.c.________AG tätig.