Bestandespflegekommissionen geäussert. Der interne Vermögensverwalter einer Bank, welcher ihm entrichtete Vertriebsentschädigungen nicht seiner Arbeitgeberin zukommen liess, sondern sich selbst zuführte, verstiess damit gegen seine arbeitsrechtliche Treuepflicht und richtete sich damit gegen die Vermögensinteressen des Geschäftsherrn (seiner Arbeitgeberin), welche dadurch durch Nicht-Vermehrung der Aktiven geschädigt wurde (Urteil des Bundesgerichts 6B_223/2010 vom 13. Januar 2011 E. 3.4.6).