bestätigen und Verträge bzw. Bestätigungen zu unterzeichnen, welcher im Rahmen eines Vertrages zwischen seiner Arbeitgeberin und einem Dritten ausserhalb der Bürozeit persönlich gewisse dieser Arbeiten ausführte und berechnete]). In der Sache gleich verhält es sich, wenn der Dritte zwar insgesamt eine äquivalente Gegenleistung erbringt, diese jedoch gemäss interner Abmachung nur zu einem Teil dem Vermögensinhaber und im Übrigen dem Geschäftsführer selbst zukommt.