423 OR N 3). Objektive Voraussetzungen der Geschäftsanmassung sind die Besorgung eines fremden Geschäfts bzw. die Einmischung in ein fremdes Recht, die Widerrechtlichkeit der Einmischung, die Erzielung eines Verletzergewinns und der Kausalzusammenhang zwischen Einmischung und Gewinnerzielung. Subjektiv ist Bösgläubigkeit des Geschäftsführers erforderlich, d.h. er muss eigene Interessen verfolgen (Jenny/Maissen/Huguenin, in: Huguenin/Müller-Chen, Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Vertragsverhältnisse Teil 2, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag, GoA, Bürgschaft, 3. A. 2016, Art. 423 OR N 4; Oser/Weber, a.a.O., Art. 423 OR N 5-7).