Jahr 1988 als Geschäftsführer qualifiziert (Niggli, Basler Kommentar, 4. A. 2019, Art. 158 StGB N 38 unter Verweis auf OGer TG, 26.1.1988, RB-TG 1988, Nr. 37). 1.3 Die im Gesetz nicht näher umschriebene Tathandlung der ungetreuen Geschäftsbesorgung besteht in der Verletzung jener spezifischen Pflichten, die den Täter in seiner Stellung als Geschäftsführer generell, aber auch bezüglich spezieller Geschäfte zum Schutz des Auftraggebers bzw. des Geschäftsherrn treffen (BGE 142 IV 346 E. 3.2). Der Inhalt der Treuepflicht des Geschäftsbesorgers ergibt sich aus dem jeweiligen Grundverhältnis und ist Seite 64/123