Die "Kommissionen", welche an die Beschuldigte flossen, stellten – entgegen der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Privatklägervertreter – keinen Bestandteil des Preises dar. Aufgrund des Beweisergebnisses handelte es sich vielmehr um separate Zahlungen, die zwar mit den Lieferungen zusammenhingen, aber gerade nicht für die Ware geleistet wurden, sondern im Rahmen von Guanxi als Dank für die Verlässlichkeit und gute Zusammenarbeit erfolgten. Die Vorgesetzten befanden sich damit nicht im Irrtum darüber, dass für das Eisenerzkonzentrat kein höherer Preis erzielt werden kann. Entsprechend führte die Lieferung des Seite 62/123