Sie habe sich zunutze gemacht, dass für Eisenerzkonzentrat kein einheitlicher Marktpreis existiert habe, sondern dieser starken Schwankungen unterworfen gewesen sei. Mit dem Wissen über die aktuellen Marktpreise habe sie ihren Verhandlungsspielraum gekannt und die Kommissionen so angesetzt, dass einerseits ihren Vorgesetzten nichts aufgefallen sei und andererseits die chinesischen Gesellschaften die Geschäfte hätten abschliessen wollen. Da sie nach der Einschätzung von AM.________ gut gearbeitet habe, hätten die Vorgesetzten keinen Anlass gehabt, an ihrer Korrektheit zu zweifeln (SG GD 1 Ziff. 1.2.1.1.2, 1.2.1.2.2, usw.).