in Form von PDF-Kopien von Bankunterlagen zugestellt habe. Diese E-Mail sei ihr später von AD.________, General Manager der X.________Ltd., weitergeleitet worden. Aus dem von der B.a.________AG eingereichten E-Mail der Beschuldigten an AA.________ vom 19. August 2013 (SG GD 6/1/5/1) gehe zudem klar hervor, dass AD.________ beabsichtigt habe, in jener Woche ein weiteres Schreiben an AA.________ Seite 58/123