Zudem wurden die erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen. 13.08.2013: E-Mail von AA.________ an die Beschuldigte, mit welcher er ihr seine Antwort an X.________Ltd. zur Kenntnis bringt und mitteilt, dass AD.________ seiner Meinung nach verärgert sei, seine günstige Position bei B.________ verloren zu haben und sie bittet, ihn über das, was AD.________ ihr sage, zu informieren. 19.08.2013: E-Mail der Beschuldigten an AA.________, in welchem sie ihm mitteilt, dass sie heute mit AD.