07.08.2013: E-Mail von AN.________ an AA.________ mit dem wortwörtlich gleichen Inhalt wie im Schreiben an AM.________. 12.08.2013: E-Mail von AA.________ an AN.________, in welcher er diesen über die Exportstrategie der B.________ auf dem chinesischen Markt und deren teilweise eingeschränkte Lieferkapazitäten informiert. Dies hätte nichts mit der Entscheidung von R.________ zu tun, deren Anfrage abzulehnen. Dies sei seine Entscheidung gewesen. Zudem wurden die erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen.