4. Kenntnis des Managements von Vergütungen chinesischer Gesellschaften 4.1 Sowohl die Verteidigung als auch die Beschuldigte brachten vor, dem Management der B.a.________AG sowie der B.b.________Ltd.. sei die gängige Geschäftspraxis chinesischer Gesellschaften bekannt gewesen, wonach bei guter und respektvoller Zusammenarbeit finanzielle Geschenke als Zuwendungen ausgerichtet würden und auch an ihre Mitarbeiter ausgerichtet worden seien (SG GD 9/2/5 Ziff. 193 ff.; 9/1/1/1 S. 6-7).