3.9.2 Die Z.________Ltd. war gemäss den Rahmenverträgen vom 9. April 2013 und vom 31. Dezember 2013 für die W.________Ltd. in die Zahlungsabwicklung involviert, indem sie ermächtigt war, für die W.________Ltd. Zahlungen zu leisten (D 20/1/216 Ziff. 5, 20/1/239 Ziff. 5). Im Rahmenvertrag vom 16. Januar 2015 wurde die Z.________Ltd. sodann als "Buyer's Agent" aufgeführt (D 20/1/202). Es ist daher erstellt, dass die Z.________Ltd. als Agent für die W.________Ltd. tätig war. Da auch die B.a.________AG ihre Agenten mit USD 1.00-5.00/Tonne entschädigt hat (SG GD 9/1/2 S. 6), kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Z.________Ltd.