3.8.3 Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass die Y.________Ltd. die Kommission, welche sie sonst an AK.________ bezahlt hätte, an die Beschuldigte vergütet hat, die Beschuldigte quasi eine Vermittlerprovision erhalten hat, und dies im Rahmen von "Guanxi" als Zeichen der guten Zusammenarbeit, der Verlässlichkeit, etc. erfolgt ist. Weiter muss angenommen werden, dass keine Beeinflussung der Preise erfolgt ist. Wie für die V.________Ltd.