der Beschuldigten, die ansonsten AK.________ bezahlte Kommission gewährt hat, wie es die Verteidigung ausführt. Diese Schlussfolgerung wird durch den Umstand gestützt, dass für die Lieferung im Januar 2012 und die erste Lieferung im Februar 2012, bei welchen AK.________ noch involviert gewesen sein dürfte (die Beschuldigte schrieb [erst] am 26. Januar 2012 an AB.________, dass sie diese zusätzliche Tonnage ohne AK.________ machen [D 25/2/5/31]), keine Zahlungen an die Beschuldigte geleistet worden sind. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Y.________Ltd. keine höheren Preise an die B.a.________AG bzw. die B.b.________Ltd.. bezahlt hätte.