3.8.2 Aus der Nachricht der Beschuldigten vom 26. Januar 2012 an AB.________ ist zu entnehmen, dass offenbar in der Vergangenheit eine Person namens AK.________ bei den Geschäften zwischen der B.a.________AG und der Y.________Ltd. involviert war, ab dann jedoch nicht mehr (D 25/2/5/31). Es ist nicht auszuschliessen, dass AK.________ ein Agent der Y.________Ltd. war und für seine Funktion mit USD 1.00/Tonne entschädigt wurde, zumal auch die B.a.________AG ihre Agenten mit USD 1.00-5.00/Tonne entschädigt hat (SG GD 9/1/2 S. 6). Weiter ist nicht auszuschliessen, dass die Y.________Ltd. der Beschuldigten, die ansonsten AK.