Beim Rahmenvertrag B.a. AG - V. Ltd./2015 zeigt sich ebenfalls, dass die V.________Ltd. nicht die gleichen Preise wie alle anderen Abnehmer bezahlt hat, sondern einmal einen tieferen und einmal einen höheren (D 20/1/53/6). Für die Lieferung im Februar 2015 bezahlte die V.________Ltd. gleich wie die W.________Ltd. einen Preis von USD 55.00/dmt. Die Abnehmerin AL.________ bezahlte gemäss der Aufstellung hingegen USD 58.00/dmt. Die vereinbarten Liefermengen und übrigen Vertragsbestimmungen, mit Ausnahme der Zahlungskonditionen, waren in den Verträgen der V.________Ltd. und der W.________Ltd. gleich (D 20/1/69/9-10, 20/1/210-211).