Für die Festlegung des Preises war jeweils vor allem der aktuelle Marktpreis entscheidend. Da die beiden Verträge nicht am gleichen Tag geschlossen worden sind, ist nicht auszuschliessen, dass sich in der Zwischenzeit – auch wenn diese nur äusserst kurz war – der Marktpreis verändert hat und damit die unterschiedlichen Preise in den Verträgen erklären, zumal – wie oben erwähnt – zahlreiche (weitere) Faktoren den Preis beeinflusst haben. Somit kann auch hier aufgrund des Beweisergebnisses nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die V.________Ltd.