In den Fällen, in denen nicht alle den gleichen Preis bezahlt haben, betrug die Differenz zwischen USD 1.00 und USD 2.00, meistens aber USD 2.00, wie vorliegend. Diese unterschiedlichen Preise entstanden ohne die mögliche Einwirkung durch "commissions", da bei den meisten dieser anderen Abnehmer keine solche Vorwürfe bestehen. Der Rechtsvertreter der Privatklägerinnen führte sodann an der Berufungsverhandlung aus, dass zahlreiche Faktoren die Preisfestlegung beeinflusst hätten, z.B. Qualität und Quantität, Verfügbarkeit, Transport- und Lagerkosten, Zölle (OG GD 9/5 S. 14).