Jedoch ist auch zu beachten, dass sich bei Verhandlungen mit unterschiedlichen Unternehmen auch unterschiedliche Ergebnisse resultieren können. Die Aufstellungen der Privatklägerinnen (D 20/1/49-53 und 20/1/53/1-6) zeigen zwar, dass im jeweiligen Monat vielfach sämtliche Abnehmer die gleichen Preise bezahlt haben, aber eben nicht immer. In den Fällen, in denen nicht alle den gleichen Preis bezahlt haben, betrug die Differenz zwischen USD 1.00 und USD 2.00, meistens aber USD 2.00, wie vorliegend.