Insofern könnte angenommen werden, die V.________Ltd. hätte beispielsweise einem Preis von USD 112.00/dmt und einer "commission" von USD 1.40/dmt oder einem Preis von USD 113.00/dmt und einer "commission" von USD 0.40/dmt zugestimmt und damit höhere als die vereinbarten Preise bezahlt. Dies steht aber ausdrücklich im Widerspruch zu den Aussagen von AE.________ in seinem Schreiben. Auch ist davon auszugehen, dass AE.________ bei einer Einvernahme dies bestätigt hätte. Zudem war der Preis von USD 111.00 offensichtlich marktkonform, da auch andere Abnehmer diesen Preis bezahlt haben, wie die Aufstellung der B.a.________AG zeigt (D 20/1/53/4).