[…]" (D 25/2/5/6). Die Preisdiskussion betraf somit den Juni. Der schriftlich vereinbarte Preis für die Juni-Lieferung betrug USD 111.00/dmt und die "commission" rund USD 2.40/dmt (vgl. E. B.III.2.1.1). Aufgrund dieser Nachrichten und der Erklärung der Beschuldigten in der Stellungnahme, wonach die Standard-Entschädigung USD 1.00/dmt betrug (SG GD 9/1/1/1 S. 4), ist zu schliessen, dass die Beschuldigte für einen Rabatt eine höhere "commission" verlangt hat. Insofern könnte angenommen werden, die V.________Ltd.