_" keinen Schaden zugefügt. Sie hätten unabhängig von der Vergütung keine höheren Preise bezahlt. Die Verteidigung macht sodann geltend, dass die V.________Ltd. stets die gleichen Preise wie die anderen Abnehmer bezahlt habe (SG GD 9/2/5 Ziff. 181 mit Verweis auf D 20/1/49).