Die Rahmenverträge enthielten keine Ausführungen zur Preisfestsetzung nach MBIO. Ob die Reduktionen tatsächlich fix vorgegeben waren und die Beschuldigte diese nicht beeinflussen konnte, ergibt sich nicht aus den Akten und kann daher weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. 3.6.4 Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen kann ein Einfluss der Vergütungen auf die Preise und/oder das sonstige Verhalten der Beschuldigten nicht bestätigt, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Im Folgenden ist deshalb auf die Geschäfte mit den verschiedenen chinesischen Gesellschaften im Detail einzugehen. Seite 49/123 3.7 V.________Ltd.