3.6.3 Es trifft zu, dass auch Kommissionen bei Lieferungen bezahlt worden sind, für welche eine Preisvereinbarung mit dem Index MBIO vorgesehen war. Gemäss Vorinstanz habe aber offensichtlich ein Verhandlungsspielraum bei der jeweils vereinbarten Reduktion (z.B. "MBIO Index minus 20.00 USD/DMT" [D 20/1/188]) bestanden (OG GD 1 E. C.V.1.5). Die Verteidigung bestreitet dies. Die Reduktionen seien immer gleich hoch gewesen (für die Verträge mit der V.________Ltd. immer USD 20.00 und mit der Y.________Ltd. immer USD 10.00). Diese Reduktionen seien fix vorgegeben und abhängig davon gewesen, welcher Grenzübertritt betroffen gewesen sei.