Wie bereits mehrfach erwähnt, war es die Beschuldigte, die in ihren Nachrichten konkrete "commissions" forderte. Warum hätte die Beschuldigte konkrete Forderungen stellen sollen, wenn die "commissions" ohnehin vom Ermessen der chinesischen Vertragspartner abgehangen hätten. Die Chat-Korrespondenz zeigt zwar, dass ihre Forderungen teilweise noch verhandelt wurden, sie standen aber deshalb keineswegs automatisch im Ermessen der chinesischen Vertragspartner. Auch aus der von der Verteidigung (SG GD 9/2/5 Ziff. 89) angeführten Nachricht von AF.