bezahlt wurden. Insoweit ist der Verteidigung zuzustimmen. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte oder gar Belege, dass bereits versprochene Vergütungen nachträglich wieder gekürzt worden sind. Die Chat-Korrespondenz zeigt gerade das Gegenteil, hat doch die Beschuldigte Ausstände konsequent eingefordert. Weiter ergibt sich aus der Beweislage auch nicht, dass die Vergütungen im Ermessen der chinesischen Vertragspartner standen. Wie bereits mehrfach erwähnt, war es die Beschuldigte, die in ihren Nachrichten konkrete "commissions" forderte.