102, 134-141). Kommissionen seien zudem auch bei Rohstofflieferungen bezahlt worden, bei denen sich der Kaufpreis fix nach dem MBIO [Metal Bulletin Iron Ore Index] gerichtet habe und folglich nicht verhandelbar gewesen sei, weshalb die Zahlungen keinen Einfluss auf die Preise gehabt hätten (SG GD 9/2/5 Ziff. 170-173; OG GD 9/5/4 Ziff. 119-124). Weiter seien auch nicht für alle Lieferungen Vergütungen geleistet worden und bereits versprochene Vergütungen seien nachträglich wieder gekürzt worden und hätten variiert.