(W.________Ltd.) im Zeitraum 12. November 2013 bis 8. Dezember 2014 USD 233'020.02 erhalten. Diese enormen Summen – ein Mehrfaches des Lohnes der Beschuldigten bei der B.a.________AG – übersteigen nach Auffassung des Gerichts allfällige Zuwendungen als "Zeichen des Respekts und Ausdrucks von Zufriedenheit" betragsmässig erheblich. Auch bei der geltend gemachten Variante "Dienstleistungen" spricht bereits die Höhe der vorgenannten Beträge gegen Entgelte für entsprechende Tätigkeiten.