Wenn die chinesischen Gesellschaften Zuwendungen hätten machen wollen, wäre zu erwarten gewesen, dass sie von sich aus die Beschuldigte informiert hätten und nicht die Beschuldigte gleich selber entsprechende "commissions" gefordert hätte. Es kann jedoch auch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass eine entsprechende Absprache bestand, wonach die Beschuldigte ihre erwartete "commission" gleich bekannt gibt. Die Höhe der Vergütungen spricht wiederum gegen Zuwendungen als Zeichen der guten Zusammenarbeit, der Verlässlichkeit, etc. Von der V.________Ltd.