Es ist daher nicht auszuschliessen, dass entsprechende Austausche stattgefunden haben, was durch nachfolgende Ausführungen bestätigt wird. Wie erwähnt, habe die Beschuldigte Herrn AE.________ bei Fragen zu Kohle und beim Verkauf seiner Maschinen in Russland, der Ukraine und anderen Märkten geholfen. In den ausgesonderten, nicht verwertbaren Dokumenten findet sich eine Nachricht von AI.________ (V.________Ltd.) an die Beschuldigte, worin ein Export von Baggern nach Kasachstan sowie Kohle erwähnt werden (Ordner "Anhang 7", Register 32).