3.4 Der Rechtsvertreter der Privatklägerinnen bezeichnete das Prinzip "Guanxi" als reine Schutzbehauptung der Beschuldigten. Der von der Verteidigung eingereichte Artikel zu "Guanxi" stamme aus dem Jahr 2004, als Bestechungsgelder gerade noch salonfähig gewesen seien. Seither habe sich die Lage geändert. Aufgrund des Code of Business Conduct and Ethics der B.a.________AG und der internen Schulungen habe die Beschuldigte von der Unzulässigkeit solcher Zahlungen gewusst, was auch der Nachrichtenaustausch mit den Aufforderungen zur Löschung von Mitteilungen über "commissions" zeige (OG GD 9/5/3 Ziff. 3-8).