Betreffend die V.________Ltd. führte die Beschuldigte aus, Herr AE.________ sei ein Spezialist im Maschinen-Geschäft gewesen, habe aber keine Erfahrungen im Eisenerz- und Kohle-Geschäft gehabt. Er habe ihr oft verschiedene Fragen zur Qualität, zum Verkauf und Transport von Kohle gestellt. Zudem habe er auch um Hilfe beim Verkauf seiner Maschinen in Russland, der Ukraine und anderen Märkten gefragt. Sie habe immer versucht zu helfen (OG GD 9/1/1/1 S. 4; vgl. SG GD 9/2/5 Ziff. 82-83). AH.________ (Z.________Ltd.) habe sie gelegentlich kontaktiert, wenn er Fragen zum Handel, Rohstoffen und allgemein zum Markt gehabt habe (SG GD 9/1/1/1 S. 4).