SG GD 9/1/1/1 S. 4). Zur W.________Ltd. bzw. Z.________Ltd. schrieb die Beschuldigte, AH.________ habe anlässlich eines Treffens im September oder Oktober 2013 gesagt, die Z.________Ltd. sei mit ihrer Zusammenarbeit sehr zufrieden und möchte eine Vergütung/Kommission bezahlen, wenn sie die Möglichkeit habe. AH.________ habe erklärt, es sei allgemeine Praxis in China Seite 44/123 und sie solle es als Zeichen der guten Zusammenarbeit, des Respekts, der Zuverlässigkeit, der Freundschaft und als Zeichen von "Guanxi" annehmen (SG GD 9/1/1/1 S. 5).