3.2.2 Zusammenfassend machen die Beschuldigte und ihre Verteidigung geltend, die Vergütungen/Kommissionen seien als Dank für die gute Zusammenarbeit geleistet worden. Sie berufen sich dabei auf das Prinzip "Guanxi". Gemäss Verteidigung unterscheide sich die chinesische Geschäftskultur (teilweise) sehr stark von der europäischen. Für die chinesischen Unternehmen sei die Zuverlässigkeit des Geschäftspartners bzw. die Verlässlichkeit darauf, dass das abgeschlossene Geschäft tatsächlich durchgeführt werde, äusserst wichtig.