3. Einfluss der Zahlungen auf die vereinbarten Preise sowie Grund bzw. Zweck der Zahlungen 3.1 Wie soeben festgestellt, stehen die meisten Zahlungen im Zusammenhang mit den Verträgen bzw. Lieferungen der Privatklägerinnen. Nun ist zu beurteilen, ob diese Zahlungen einen Einfluss auf die in den schriftlichen Verträgen vereinbarten Preise hatten bzw. ob die chinesischen Gesellschaften um die "commissions" höhere Preise an die Privatklägerinnen bezahlt hätten. Dafür ist auch entscheidend, wofür die Vergütungen geleistet worden sind bzw. was mit diesen bezweckt worden ist oder hätte bezweckt werden sollen.