Die Beschuldigte und die Verteidigung machen geltend, dass die Vergütungen für Geschäfte der X.________Ltd. mit Drittunternehmen erfolgten, welche in keinem Zusammenhang zum B.________-Konzern stünden (SG GD 9/1/1/1 S. 5; SG GD 9/2/5 Ziff. 144; vgl. OG GD 9/5/4 Ziff. 79-80). Die Verteidigung reichte auch ein Schreiben von AD.________, dem General Manager der X.________Ltd. ein, in welchem dieser namentlich ausführt, die bezahlten Vergütungen hätten nichts mit den Geschäften der "B.________ Company" zu tun und seien für andere Geschäfte mit anderen Unternehmen geleistet worden (SG GD 9/1/1/4).