im Berufungsverfahren vertrat die Verteidigung jedoch die gegenteilige Ansicht (OG GD 9/5 S. 10; 9/5/4 Ziff. 79-80). Ob diese Zahlungen auch als Bestandteil des Kaufpreises zu betrachten sind und ob die Z.________Ltd. bzw. die W.________Ltd. höhere Kaufpreise bezahlt hätte, wird noch zu prüfen sein.