1.00/dmt. Auch die Lieferungen vom Mai und Juni 2014 entsprechen betragsmässig den Zahlungen vom 23. September und 8. Dezember 2014 und passen zu einer Kommissionsvereinbarung von USD 1.00/dmt. Bei der Lieferung vom Februar 2015 und der Zahlung vom 17. Februar 2015 besteht hingegen eine solche Verbindung nur, wenn von einer Kommissionsvereinbarung von rund USD 0.50/dmt ausgegangen wird, wie es die Staatsanwaltschaft annimmt (SG GD 1 Ziff. 1.2.1.8.5). Die Beschuldigte führte in ihrer Stellungnahme aus, dass AH.________ ihr gesagt habe, allgemeine Praxis sei eine Vergütung/