Wie bereits dargelegt, sind dem Rahmenvertrag B.a. AG - Y. Ltd./2011 (abgeschlossen zwischen der B.a.________AG und der Y.________Ltd.) bzw. der diesbezüglichen Lieferung von total 300'594.59 dmt Eisenerzkonzentrat Zahlungen an die Beschuldigte von USD 252'051.37 zuzuordnen, wobei angesichts der "Mahnungen" der Beschuldigten nicht der volle Kommissionsbetrag gezahlt wurde. Bei einer Kommissionshöhe von USD 1.00/dmt ergäbe sich ein Fehlbetrag von USD 48'543.22, sodass die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, wonach von der letzten Kommissionszahlung der Y.________Ltd.