Auch diese Gegenüberstellung zeigt, dass die als "commission" bezeichnete Zahlung in direktem Zusammenhang zu konkreten Warenlieferungen und Warenmengen standen, was auch verteidigerseits nicht in Abrede gestellt wird (SG GD 9/2/5 Ziff. 75). Gemäss dem Chat vom 29. Juni 2012 waren "1 usd/dmt as usual" zu zahlen. Zwischen Oktober 2012 und Februar 2013 wurden 190'715.86 dmt geliefert. Am 31. Dezember 2012 hat die Beschuldigte von der Y.________Ltd.