Diese Gegenüberstellung von Lieferungen, Zahlungen an die Beschuldigte und Chat- Nachrichten zeigt klar auf, dass die Zahlungen und die Lieferungen in direktem Zusammenhang standen, was auch von der Verteidigung nicht bestritten wird (SG GD 9/2/5 Ziff. 75). Die Zahlung von USD 28'659.94 am 29. März 2012 stellt die "commission" für die Lieferung von 29'236.29 dmt im Februar 2012 dar. Denn am 26. Januar 2012 schrieb die Beschuldigte an AB.________, dass ihre "commission" USD 1.00 betrage und sie die zusätzliche "tonnage" ohne AK.________ machen würden.