Da Herr AE.________ der Vice General Director der V.________Ltd. ist/war (SG GD 9/1/1/1 S. 3), ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Nachricht von der V.________Ltd. stammt. 2.3.2 Die Gegenüberstellung von Lieferungen, Zahlungen und Chat-Nachrichten präsentiert sich somit wie folgt: Lieferungen Zahlungen an Chat-Korrespondenz Beschuldigte Datum Menge Preis Datum Betrag Datum Inhalt Chat Seite 31/123 (dmt) (USD/dmt) (USD)