Diese Nachricht nimmt offensichtlich auf die Nachrichten der Beschuldigten an AI.________ Bezug, handelt es sich doch um ein Gegenangebot bzw. eine dritte Variante zu den zwei von der Beschuldigten gemachten Vorschlägen. Es besteht folglich kein Zweifel, dass diese Nachricht von AI.________ oder zumindest von der V.________Ltd. stammt. Die Nachricht vom 28. Januar 2015 von der Nummer +1917653xxxx, welche ebenfalls mit keinem Namen verknüpft ist, lautet wie folgt (D 25/2/5/29): "Mr AE.________ said USD1 for commission is ok."