2.2.3 Auch die Zuordnung der Zahlung von USD 18'335.00 am 26. August 2013 ist umstritten. Bei einer "commission" von USD 0.50/dmt passt die Zahlung zur Juli-Lieferung von 36'975.48 dmt Eisenerzkonzentrat. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, haben sich die "commission"-Ansätze unterschieden (USD 1.00, 0.50, 0.60). Auch wenn es naheliegend ist, dass die Zahlung die Juli-Lieferung betrifft, ist mangels Chat-Korrespondenz nicht auszuschliessen, dass die Zahlung für ein Geschäft mit einem Dritten geleistet worden ist. Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" ist daher von Letzterem auszugehen. Seite 30/123